sehr geehrte patient*innen

 

die zuzahlung ist eine gesetzliche zahlungspflicht der versicherten und teil der finanziellen selbstbeteiligung an den individuellen krankheitskosten.

Vor beginn einer therapeutischen behandlung müssen wir sie nach patientengesetz § 630c bgb über die fälligkeit der zuzahlung am tage der ersten behandlung und die möglichkeit der erstattung bei zu viel entrichteter zuzahlung informieren.

Die Zuzahlung wird prozentual zu ihren behandlungskosten erhoben,

dieses ist geregelt im rahmenvertrag § 8, absatz 1. die Zuzahlung besteht aus der verordnungsgebühr in höhe von 10,00€ je verordnung und dem 10%tigen anteil an den behandlungskosten. in der Zuzahlung sind die anamnese, eine eventuelle umfeldberatung, hausbesuche und die eigentliche behandlung enthalten.